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Ringelröteln sind eine weltweit verbreitete, meist harmlose Infektionskrankheit, die durch das Parvovirus B19 verursacht wird. Sie betreffen vor allem Kinder im Schulalter, können aber auch Erwachsene erkranken lassen. Typisch ist ein girlandenförmiger, roter Hautausschlag, der der Krankheit ihren Namen gibt. In bestimmten Risikogruppen – insbesondere bei Schwangeren und immungeschwächten Personen – kann die Infektion jedoch zu ernsteren Komplikationen führen.
Derzeit ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz kein zugelassener Impfstoff gegen Ringelröteln verfügbar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt daher keine offizielle Impfempfehlung für Ringelröteln heraus. Dies unterscheidet die Erkrankung von anderen kindlichen Virusinfektionen wie Masern oder Röteln, gegen die wirksame Impfstoffe existieren.
Die Entwicklung eines Impfstoffs gegen Parvovirus B19 ist Gegenstand aktiver wissenschaftlicher Forschung. Bisherige Ansätze konzentrieren sich auf rekombinante Virusproteine, insbesondere das Kapsidprotein VP2, das eine Immunantwort auslösen kann, ohne infektiöses Virusmaterial zu enthalten. Klinische Studien haben erste Ergebnisse zur Sicherheit und Immunogenität dieser Impfstoffkandidaten geliefert, jedoch ist noch kein Präparat bis zur Marktreife gelangt.
Obwohl Ringelröteln für die meisten Menschen unkritisch sind, gibt es Personengruppen, für die ein Impfstoff besonders wichtig wäre:
Da kein Impfstoff verfügbar ist, stützt sich der Schutz vor Ringelröteln auf allgemeine Hygienemaßnahmen:
Schwangere Frauen ohne nachgewiesene Immunität gegen Parvovirus B19 sollten engen Kontakt mit Erkrankten meiden und bei Verdacht auf eine Exposition umgehend ärztlichen Rat einholen.
Die Diagnose erfolgt klinisch anhand des typischen Hautausschlags und kann durch einen Bluttest (Nachweis von Parvovirus-B19-Antikörpern oder viraler DNA) gesichert werden. Eine spezifische antivirale Therapie existiert nicht. Die Behandlung ist symptomatisch und umfasst Ruhigstellung, fiebersenkende Mittel bei Bedarf und viel Flüssigkeit. Bei schwerwiegenden Komplikationen, etwa bei immungeschwächten Patienten, kann die Gabe von intravenosen Immunglobulinen (IVIG) in Betracht gezogen werden.