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Säuglingsnahrung umfasst alle speziell entwickelten Lebensmittel, die für Säuglinge im ersten Lebensjahr bestimmt sind. Sie wird eingesetzt, wenn Muttermilch nicht oder nur teilweise zur Verfügung steht, und muss den vollständigen Nährstoffbedarf des Kindes in dieser empfindlichen Entwicklungsphase decken. Die Zusammensetzung industriell hergestellter Säuglingsnahrung ist in der Europäischen Union durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/127 streng geregelt.
Die Säuglingsanfangsnahrung ist für Neugeborene und Säuglinge in den ersten Lebensmonaten geeignet. Sie kann als alleinige Ernährungsquelle dienen und entspricht in ihrer Zusammensetzung weitgehend der Muttermilch. Pre-Nahrung enthält ausschließlich Laktose als Kohlenhydrat, während 1er-Nahrung zusätzlich Stärke enthalten darf und etwas sättigender ist.
Die Folgenahrung ist für Säuglinge ab dem 6. Lebensmonat gedacht, wenn bereits Beikost eingeführt wird. Sie ergänzt die zunehmend vielfältigere Ernährung und darf nicht als alleinige Ernährung verwendet werden. Ihr Nährstoffprofil unterscheidet sich leicht von der Anfangsnahrung.
Für Säuglinge mit besonderen Bedürfnissen gibt es medizinisch indizierte Spezialnahrungen, darunter:
Säuglingsnahrung muss folgende Hauptnährstoffe in festgelegten Mengen enthalten:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Säuglinge in den ersten 6 Lebensmonaten ausschließlich zu stillen, da Muttermilch die ideale Ernährung für Neugeborene ist. Sie enthält Antikörper, Wachstumsfaktoren und bioaktive Substanzen, die industriell nicht vollständig reproduziert werden können. Dennoch ist industrielle Säuglingsnahrung eine sichere und nährwertmäßig ausreichende Alternative, wenn Stillen nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Die hygienisch korrekte Zubereitung von Säuglingsmilch ist entscheidend für die Gesundheit des Kindes. Wichtige Hinweise:
Ab dem vollendeten 4. Lebensmonat, spätestens jedoch ab dem 6. Monat, kann Beikost eingesetzt werden. Mit Beginn der Beikost wird Säuglingsnahrung ergänzt, bleibt aber bis zum Ende des ersten Lebensjahres ein wichtiger Bestandteil der Ernährung. Empfohlen wird zunächst ein Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei, später Milch-Getreide-Brei und Getreide-Obst-Brei.
In der Europäischen Union unterliegt Säuglingsnahrung strengen Vorschriften. Die Delegierte EU-Verordnung 2016/127 legt Mindest- und Höchstgehalte für alle Nährstoffe fest und regelt zulässige Zutaten sowie Kennzeichnungspflichten. Hersteller müssen die Sicherheit und Nährstoffadequat ihrer Produkte nachweisen.