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Säuglingsnahrung

Was ist Säuglingsnahrung?

Säuglingsnahrung umfasst alle speziell entwickelten Lebensmittel, die für Säuglinge im ersten Lebensjahr bestimmt sind. Sie wird eingesetzt, wenn Muttermilch nicht oder nur teilweise zur Verfügung steht, und muss den vollständigen Nährstoffbedarf des Kindes in dieser empfindlichen Entwicklungsphase decken. Die Zusammensetzung industriell hergestellter Säuglingsnahrung ist in der Europäischen Union durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/127 streng geregelt.

Arten der Säuglingsnahrung

Säuglingsanfangsnahrung (Pre- und 1er-Nahrung)

Die Säuglingsanfangsnahrung ist für Neugeborene und Säuglinge in den ersten Lebensmonaten geeignet. Sie kann als alleinige Ernährungsquelle dienen und entspricht in ihrer Zusammensetzung weitgehend der Muttermilch. Pre-Nahrung enthält ausschließlich Laktose als Kohlenhydrat, während 1er-Nahrung zusätzlich Stärke enthalten darf und etwas sättigender ist.

Folgenahrung (2er- und 3er-Nahrung)

Die Folgenahrung ist für Säuglinge ab dem 6. Lebensmonat gedacht, wenn bereits Beikost eingeführt wird. Sie ergänzt die zunehmend vielfältigere Ernährung und darf nicht als alleinige Ernährung verwendet werden. Ihr Nährstoffprofil unterscheidet sich leicht von der Anfangsnahrung.

Spezialnahrung

Für Säuglinge mit besonderen Bedürfnissen gibt es medizinisch indizierte Spezialnahrungen, darunter:

  • Hydrolysatnahrung: Bei Kuhmilchproteinallergie oder erhöhtem Allergierisiko; die Proteine sind enzymatisch aufgespalten.
  • Söjanahrung: Auf Sojaproteinbasis, z. B. bei Laktoseintoleranz oder bestimmten Stoffwechselerkrankungen.
  • Elementarnahrung: Enthält Aminosäuren statt ganzer Proteine, für Säuglinge mit schwerer Allergie.
  • Antirefluxnahrung (AR): Verdickt mit Johannisbrotkernmehl oder Stärke, zur Unterstützung bei Reflux.
  • Nahrung für Frühgeborene: Energiereicher und angereichert mit speziellen Nährstoffen wie langkettigen mehrfach ungesättigten Fettsäuren (LC-PUFA) und höherem Proteingehalt.

Nährstoffzusammensetzung

Säuglingsnahrung muss folgende Hauptnährstoffe in festgelegten Mengen enthalten:

  • Proteine: Meist auf Basis von Kuhmilch-Molkenprotein oder Kasein; der Gehalt ist niedriger als in Kuhmilch, aber höher als in Muttermilch, um die geringere biologische Wertigkeit auszugleichen.
  • Fette: Enthalten essenzielle Fettsäuren wie Linolsäure (Omega-6) und Alpha-Linolensäure (Omega-3); viele Produkte sind zusätzlich mit DHA (Docosahexaensäure) und ARA (Arachidonsäure) angereichert, die für die Gehirnentwicklung bedeutsam sind.
  • Kohlenhydrate: Hauptsächlich Laktose; teilweise auch Maltodextrin oder Stärke.
  • Vitamine und Mineralstoffe: Insbesondere Vitamin D, Vitamin K, Eisen, Kalzium, Jod und Folat in definierten Mengen.
  • Präbiotika und Probiotika: Manche Produkte enthalten Galactooligosaccharide (GOS) oder Fructooligosaccharide (FOS) zur Förderung einer gesunden Darmflora.

Muttermilch versus Säuglingsnahrung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Säuglinge in den ersten 6 Lebensmonaten ausschließlich zu stillen, da Muttermilch die ideale Ernährung für Neugeborene ist. Sie enthält Antikörper, Wachstumsfaktoren und bioaktive Substanzen, die industriell nicht vollständig reproduziert werden können. Dennoch ist industrielle Säuglingsnahrung eine sichere und nährwertmäßig ausreichende Alternative, wenn Stillen nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

Zubereitung und Hygiene

Die hygienisch korrekte Zubereitung von Säuglingsmilch ist entscheidend für die Gesundheit des Kindes. Wichtige Hinweise:

  • Hände vor der Zubereitung gründlich waschen.
  • Nur frisch abgekochtes und auf ca. 70 °C abgekühltes Wasser verwenden, um mögliche Keime (z. B. Cronobacter sakazakii) abzutöten.
  • Zubereitung kurz vor der Fütterung; fertige Mahlzeiten nicht länger als 1-2 Stunden aufbewahren.
  • Zubereitete und nicht verwendete Flaschen im Kühlschrank maximal 24 Stunden lagern.
  • Flaschen und Sauger nach jedem Gebrauch sterilisieren.

Einführung von Beikost

Ab dem vollendeten 4. Lebensmonat, spätestens jedoch ab dem 6. Monat, kann Beikost eingesetzt werden. Mit Beginn der Beikost wird Säuglingsnahrung ergänzt, bleibt aber bis zum Ende des ersten Lebensjahres ein wichtiger Bestandteil der Ernährung. Empfohlen wird zunächst ein Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei, später Milch-Getreide-Brei und Getreide-Obst-Brei.

Rechtliche Regelungen und Sicherheit

In der Europäischen Union unterliegt Säuglingsnahrung strengen Vorschriften. Die Delegierte EU-Verordnung 2016/127 legt Mindest- und Höchstgehalte für alle Nährstoffe fest und regelt zulässige Zutaten sowie Kennzeichnungspflichten. Hersteller müssen die Sicherheit und Nährstoffadequat ihrer Produkte nachweisen.

Quellen

  1. World Health Organization (WHO): Infant and young child feeding. WHO Fact Sheet, 2023. Verfügbar unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/infant-and-young-child-feeding
  2. Europäische Kommission: Delegierte Verordnung (EU) 2016/127 der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013. Amtsblatt der Europäischen Union, 2016.
  3. Koletzko B. et al.: Global Standard for the Composition of Infant Formula. Annals of Nutrition and Metabolism, 2005; 49(suppl 1): 1-11. DOI: 10.1159/000091208
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