-
DE
Scharlach ist eine ansteckende Infektionskrankheit, die durch Bakterien vom Typ Streptococcus pyogenes (Gruppe-A-Streptokokken) verursacht wird. Die Bakterien produzieren ein Toxin, das den typischen roten Ausschlag auslöst. Kleinkinder im Alter von zwei bis acht Jahren sind besonders häufig betroffen, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist.
Scharlach wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen, also beim Niesen, Husten oder engen Kontakt mit einer infizierten Person. Auch der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen wie Spielzeug oder Besteck kann zur Übertragung führen. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Tage.
Die Symptome bei Kleinkindern entwickeln sich meist plötzlich und können folgende Zeichen umfassen:
Nach einigen Tagen beginnt die Haut an Händen und Fußsohlen zu schälen, was ein weiteres typisches Zeichen für Scharlach ist.
Die Diagnose wird in der Regel vom Kinderarzt oder der Kinderärztin anhand der typischen Symptome gestellt. Zur Sicherung der Diagnose kann ein Rachenabstrich durchgeführt werden, um Streptokokken nachzuweisen. Ein sogenannter Schnelltest liefert innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis. Bei Unsicherheiten kann eine Laboruntersuchung (Kultur) angeordnet werden.
Scharlach wird mit Antibiotika behandelt, in der Regel mit Penicillin oder, bei Penicillinallergie, mit einem alternativen Antibiotikum wie Amoxicillin oder Erythromycin. Die Behandlung dauert in der Regel zehn Tage. Es ist wichtig, die Antibiotikabehandlung vollständig abzuschließen, auch wenn das Kind sich nach wenigen Tagen bereits besser fühlt.
Eltern sollten umgehend einen Arzt aufsuchen, wenn ihr Kleinkind:
Unbehandelt kann Scharlach zu ernsthaften Komplikationen führen, darunter rheumatisches Fieber, Nierenschäden (Post-Streptokokken-Glomerulonephritis) oder Mittelohrentzündung.
Scharlach ist eine meldepflichtige Erkrankung in Deutschland. Kinder mit Scharlach sind ansteckend und dürfen erst 24 Stunden nach Beginn der Antibiotikabehandlung und nach Abklingen des Fiebers wieder eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kita oder Krippe besuchen. Das Gesundheitsamt kann im Ausbruchsfall weitere Maßnahmen anordnen.