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Das Ersttrimesterscreening (ETS) ist eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft, die zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt wird. Ziel ist es, das individuelle Risiko der werdenden Mutter für bestimmte chromosomale Störungen beim ungeborenen Kind zu berechnen – insbesondere für das Down-Syndrom (Trisomie 21), die Trisomie 18 und die Trisomie 13.
Das Screening ist keine Diagnose, sondern eine statistische Risikoabschätzung. Es liefert eine Wahrscheinlichkeit, kein sicheres Ergebnis. Die Untersuchung wird von spezialisierten Gynäkolog:innen oder Pren atalmediziner:innen durchgeführt und ist in Deutschland eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die in der Regel selbst bezahlt werden muss.
Das Ersttrimesterscreening setzt sich aus mehreren Untersuchungskomponenten zusammen, die gemeinsam ausgewertet werden:
Ein wichtiger Bestandteil ist der Feinultraschall, bei dem verschiedene Messwerte des Embryos erhoben werden. Besonders bedeutsam ist die Messung der Nackentransparenz (NT): Dabei wird die Flüssigkeitsansammlung im Nackenbereich des ungeborenen Kindes gemessen. Eine erhöhte Nackentransparenz kann auf ein höheres Risiko für Chromosomenstörungen oder Herzfehler hinweisen.
Zusätzlich werden untersucht:
Gleichzeitig wird dem Blut der Schwangeren entnommen und auf zwei spezifische biochemische Marker untersucht:
In die Risikoberechnung fließen zusätzlich folgende individuelle Faktoren der Schwangeren ein:
Das Ersttrimesterscreening ist für alle Schwangeren möglich, die eine möglichst umfassende Risikoabschätzung wünschen. Besonders empfohlen wird es bei:
Das Ergebnis des Ersttrimesterscreenings wird als Risikoverhprobability ausgegeben, zum Beispiel 1:500 (ein Risiko von 1 zu 500). Ein Risiko von 1:150 oder höher gilt üblicherweise als auffälliges Ergebnis, das zu weiteren diagnostischen Maßnahmen führen kann.
Wichtig: Ein auffälliges Ergebnis bedeutet nicht, dass das Kind erkrankt ist – es bedeutet nur, dass das Risiko erhöht ist. Ebenso schließt ein unauffälliges Ergebnis eine Chromosomenstörung nicht vollständig aus.
Bei einem erhöhten Risiko stehen verschiedene weiterführende Untersuchungen zur Verfügung:
Das Ersttrimesterscreening ist selbst risikofrei für Mutter und Kind, da es sich um nicht-invasive Methoden (Ultraschall und Blutabnahme) handelt. Allerdings hat das Verfahren folgende Grenzen:
In Deutschland zählt das Ersttrimesterscreening in der Regel zu den IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), da es nicht im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist. Die Kosten liegen je nach Praxis zwischen 100 und 200 Euro. Privat versicherte Schwangere können die Erstattung bei ihrer Versicherung anfragen. In bestimmten medizinisch begründeten Fällen kann eine Übernahme durch die Krankenkasse möglich sein.