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Mutterschutz

Was ist der Mutterschutz?

Der Mutterschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz, den schwangere Frauen, Mütter nach der Entbindung sowie stillende Mütter in Deutschland genießen. Rechtsgrundlage ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das zuletzt 2018 umfassend reformiert wurde. Ziel des Mutterschutzes ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit zu schützen sowie die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Frauen zu sichern.

Das Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, einschließlich Teilzeit- und Minijob-Beschäftigter, Auszubildende sowie Schülerinnen und Studentinnen in bestimmten Ausbildungsformen.

Schutzfristen

Der Mutterschutz umfasst klar definierte Schutzfristen, in denen ein Beschäftigungsverbot gilt:

  • Vor der Geburt: In der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin darf die schwangere Frau nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit.
  • Nach der Geburt: Acht Wochen nach der Entbindung gilt ein generelles Beschäftigungsverbot. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei bestimmten Behinderungen des Kindes verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.

Beschäftigungsverbote und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen anzupassen. Konkret bedeutet dies:

  • Verbot von Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr)
  • Verbot von Sonntagsarbeit und Arbeit an Feiertagen (mit Ausnahmen)
  • Verbot von Überstunden
  • Verbot von gefährlichen, belastenden oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten
  • Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
  • Pflicht zur Bereitstellung von geeigneten Ruhebereichen

Bei einem ärztlichen individuellen Beschäftigungsverbot darf die betroffene Frau auch außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen nicht arbeiten, wenn ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist.

Kündigungsschutz

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen mit behördlicher Genehmigung möglich.

Mutterschaftsgeld

Während der Schutzfristen erhalten gesetzlich krankenversicherte Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Den darüber hinausgehenden Einkommensunterschied gleicht der Arbeitgeber durch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus, sodass die Frau in der Regel ihr volles Nettoeinkommen erhält. Frauen ohne gesetzliche Krankenversicherung können beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Betrag beantragen.

Stillzeit

Auch nach Wiederaufnahme der Arbeit genießen stillende Mütter besonderen Schutz. Sie haben Anspruch auf Stillpausen, die als Arbeitszeit gewertet werden und nicht nachgearbeitet werden müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen geeigneten, nicht öffentlichen Raum für das Stillen oder Abpumpen zur Verfügung zu stellen.

Mutterschutz für besondere Gruppen

Seit der Reform 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für:

  • Schülerinnen und Studentinnen in schulischen und hochschulischen Ausbildungsstätten
  • Frauen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Entwicklungshelferinnen
  • Frauen im Bundesfreiwilligendienst

Gesundheitliche Empfehlungen während des Mutterschutzes

Die Schutzfristen vor und nach der Geburt sollen Mutter und Kind Erholung und Stabilisierung ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte empfehlen während dieser Zeit:

  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (Mutterschaftsvorsorge gemäß den Mutterschafts-Richtlinien)
  • Ausgewogene Ernährung mit ausreichend Folssäure, Eisen, Jod und Calcium
  • Verzicht auf Alkohol, Nikotin und nicht verschriebene Medikamente
  • Ausreichend Schlaf und Stressreduktion
  • Stillen, sofern möglich, gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Mutterschutzgesetz (MuSchG) in der Fassung vom 23. Mai 2017, zuletzt geändert 2021. Verfügbar unter: www.bmfsfj.de
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Mutterschafts-Richtlinien. Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Verfügbar unter: www.g-ba.de
  3. World Health Organization (WHO): WHO recommendations on antenatal care for a positive pregnancy experience. Geneva: WHO Press, 2016.
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