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Der Mutterschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz, den schwangere Frauen, Mütter nach der Entbindung sowie stillende Mütter in Deutschland genießen. Rechtsgrundlage ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das zuletzt 2018 umfassend reformiert wurde. Ziel des Mutterschutzes ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit zu schützen sowie die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Frauen zu sichern.
Das Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, einschließlich Teilzeit- und Minijob-Beschäftigter, Auszubildende sowie Schülerinnen und Studentinnen in bestimmten Ausbildungsformen.
Der Mutterschutz umfasst klar definierte Schutzfristen, in denen ein Beschäftigungsverbot gilt:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen anzupassen. Konkret bedeutet dies:
Bei einem ärztlichen individuellen Beschäftigungsverbot darf die betroffene Frau auch außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen nicht arbeiten, wenn ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist.
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen mit behördlicher Genehmigung möglich.
Während der Schutzfristen erhalten gesetzlich krankenversicherte Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Den darüber hinausgehenden Einkommensunterschied gleicht der Arbeitgeber durch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus, sodass die Frau in der Regel ihr volles Nettoeinkommen erhält. Frauen ohne gesetzliche Krankenversicherung können beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Betrag beantragen.
Auch nach Wiederaufnahme der Arbeit genießen stillende Mütter besonderen Schutz. Sie haben Anspruch auf Stillpausen, die als Arbeitszeit gewertet werden und nicht nachgearbeitet werden müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen geeigneten, nicht öffentlichen Raum für das Stillen oder Abpumpen zur Verfügung zu stellen.
Seit der Reform 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für:
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt sollen Mutter und Kind Erholung und Stabilisierung ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte empfehlen während dieser Zeit: