Beleghebamme
Was ist eine Beleghebamme?
Eine Beleghebamme ist eine freiberuflich tätige Hebamme, die Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen umfassend betreut. Im Gegensatz zu einer angestellten Klinikh ebamme arbeitet sie selbstständig, hat jedoch eine Kooperationsvereinbarung mit einer oder mehreren Geburtskliniken. Dort stehen ihr sogenannte Belegbetten zur Verfügung, sodass sie ihre Patientinnen auch während der Geburt in der Klinik persönlich begleiten kann.
Das Modell der Beleghebamme verbindet die Vorteile einer vertrauten, kontinuierlichen Betreuung durch eine bekannte Person mit der medizinischen Sicherheit einer stationären Einrichtung. Für viele Familien ist dies eine attraktive Alternative zur rein klinischen oder zur außerklinischen Geburt.
Aufgaben und Leistungen einer Beleghebamme
Das Leistungsspektrum einer Beleghebamme ist umfangreich und begleitet Frauen durch alle Phasen rund um die Geburt:
- Schwangerenvorsorge: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu Ernährung, Bewegung und Wohlbefinden in der Schwangerschaft.
- Geburtsbegleitung: Persönliche und kontinuierliche Betreuung während der gesamten Geburt im Kreiss aal der Kooperationsklinik.
- Wöchnerinnenbetreuung: Hausbesuche nach der Geburt zur Unterstützung bei Stillen, Rückbildung und der Versorgung des Neugeborenen.
- Beratung und emotionale Unterstützung: Begleitung bei Fragen und Ängsten rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby.
Unterschied zwischen Beleghebamme, Klinikh ebamme und Belegarzt
Es ist wichtig, die verschiedenen Versorgungsmodelle zu unterscheiden:
- Klinikh ebamme: Ist fest bei einer Klinik angestellt und betreut im Schichtdienst alle Gebärenden der Station. Die betreuende Person kann während der Geburt wechseln.
- Beleghebamme: Freiberuflich, betreut ihre eigenen Patientinnen von Beginn an und ist bei der Geburt persönlich anwesend. Sie nutzt die Infrastruktur der Klinik (Kreissäle, medizinische Geräte, Ärzteteam) auf Basis eines Belegvertrags.
- Belegarzt: Ein niedergelassener Arzt oder eine niedergelassene Ärztin, die ebenfalls Belegbetten in einer Klinik nutzt. Das Prinzip ist ähnlich, gilt jedoch für den ärztlichen Bereich.
Voraussetzungen und Zulassung
Um als Beleghebamme tätig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium zur Hebamme gemäß dem Hebammengesetz (HebG) in Deutschland.
- Zulassung als freiberufliche Hebamme sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
- Abschluss eines Belegvertrags mit einer oder mehreren Kliniken, der die Nutzung der klinischen Infrastruktur regelt.
- Zulassung als Leistungserbringerin bei den gesetzlichen Krankenkassen nach § 134a SGB V.
Kosten und Kostenerstattung
Die Leistungen einer Beleghebamme werden in Deutschland grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies gilt für Schwangerenvorsorge, Geburtsbegleitung und Wöchnerinnenbetreuung im gesetzlich festgelegten Rahmen. Privatversicherte Patientinnen kleben die Leistungen direkt ab und reichen die Rechnungen bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Beleghebamme zu suchen, da die Kapazitäten oft begrenzt sind.
Vorteile einer Beleghebamme
- Kontinuität der Betreuung: Eine vertraute Fachperson begleitet die gesamte Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge.
- Medizinische Sicherheit: Die Geburt findet in einer Klinik statt, wo bei Komplikationen sofort ärztliche Hilfe zur Verfügung steht.
- Individuelle Betreuung: Im Vergleich zum Klinikdienst ist die Beziehung zwischen Hebamme und Frau persönlicher und langfristiger.
- Flexibilität: Die Beleghebamme kann auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Frau eingehen.
Herausforderungen und aktuelle Lage
In Deutschland besteht seit Jahren ein Hebammenmangel, der sich auch auf die Verfügbarkeit von Beleghebammen auswirkt. Viele Hebammen geben ihre freiberufliche Tätigkeit auf, da die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung sehr hoch sind und die Vergütung durch die Kassen nicht immer kostendeckend ist. Schwangere werden daher gebeten, sich möglichst früh in der Schwangerschaft um eine Beleghebamme zu bemühen.
Quellen
- Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV): Informationen zur freiberuflichen Hebammenarbeit und zum Beleghebammenmodell. Verfügbar unter: www.hebammenverband.de
- Bundesministerium für Gesundheit: Hebammengesetz (HebG) und Regelungen zur Hebammenversorgung in Deutschland, 2020.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Mutterschafts-Richtlinien und Vorgaben zur Leistungserbringung durch Hebammen gemäß § 134a SGB V.